Zum 08.04.2023 ist die Maskenpflicht auch in Praxen entfallen. Auch die 3G/2G-Regelungen zum Betreten der Praxis sind nicht mehr anzuwenden (Näheres siehe Mitteilung der KVN).
Entfall der Maskenpflicht
Zum 08.04.2023 ist die Maskenpflicht auch in Praxen entfallen. Auch die 3G/2G-Regelungen zum Betreten der Praxis sind nicht mehr anzuwenden (Näheres siehe Mitteilung der KVN).